Die Medien sind täglich angefüllt von Berichten über Kindeswohlgefährdungen, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen, Gewalt und Missbrauchsdarstellungen in sozialen Medien.
Die Jugend- und heimerzieherische Praxis ist mit Betroffenen und den Folgen dieser Taten konfrontiert und muss professionell handeln. Um handlungsfähig zu sein, braucht es Wissen und Können. Eine Basis hierfür möchte dieses Seminar legen.
Unter Leitung des Fachlehrers Armin Wunder entwickelten die Teilnehmenden die Erkenntnis, dass Kinder- und Jugendschutz eine Querschnittsaufgabe ist und junge Menschen überall potentiell gefährdet sind, wo sie anwesend sind – bzw. ihre Daten im digitalen Raum von sozialen Medien.
Dass es sich um eine den ganzen Planeten umfassende Aufgabe handelt, wurde durch die Analyse des Films „Nicht ohne uns“, D 2017 deutlich, der die Lebensumstände von Kindern aus mehreren Ländern und Kontinenten kritisch präsentierte.
Arbeit an Gesetzestexten wurde geleistet, indem die Normen der UN-Kinderrechtskonvention mit den Grundrechten des Grundgesetzes der BRD verglichen wurden. Mehrheitlich wurde darauf erkannt, dass die Rechte der Kinder in Deutschland besser durch das Grundgesetz geschützt sind, auch weil die Kinderrechtskonvention auch für in der Entwicklung befindliche Länder umsetzbar sein soll. Der Hintergrund des Beitritts Deutschlands zur Konvention ist daher eher darin zu sehen, die Rechte der Kinder in der Öffentlichkeit sichtbarer zu machen.
Um weite Teile des Kindes- und Jugendschutzes behandeln zu können, wurden Kleingruppen von drei Personen gebildet. Die gewählten Themen waren: Geld und Schulden, Sexuelle Grenzverletzungen, Waffenrecht und Amoklauf, Medien und Kontrolle, Sexting – Sextortion und Alkohol und Drogenkonsum.
Am dritten Tag des Seminars wurden die Kleingruppenergebnisse vermittelt und im Plenum diskutiert. Die Präsentationen umfassten stets die Explikation von Fachbegriffen, Analysen zum Thema und Prävention und Interventionsmöglichkeiten für das Berufsbild Jugend- und Heimerziehender.
Hinweise zu Fortbildungsmöglichkeiten als „Insofern erfahrende Fachkraft“, Kinderschutzbeauftragte und im Anvertrautenschutz wurden abschließend als berufliche Entwicklungsmöglichkeiten zum Thema eröffnet.
